Volksbegehren an die Europäische Kommission zum Schutz der Würde des Menschen von Anfang an
Mit einer Million Unterschriften in der gesamten EU bitten wir die Europäische Kommission die Finanzverordnung so zu ändern, dass keine Tätigkeiten mehr finanziert werden, die die Zerstörung von ungeborenen Menschen zur Folge oder als Voraussetzung haben. Dies bedeutet: Keine EU- Gelder für embryonale Stammzellforschung. Keine EU- Gelder für Abtreibungen in der Entwicklungshilfe. In Österreich brauchen wir mindestens 14.500 Unterschriften, um das Quorum der Kommission zu erfüllen. Wir wünschen uns aber viele mehr!
Jetzt Unterschreiben!
Online (www.oneofus.eu) oder auf einer Liste in ausgedruckter Form (http://www.lebenskonferenz.at/OneOfUs-Initiative.html)
Wichtigste Eckpunkte der Initiative
Zeitrahmen: Von Jänner bis Mai 2013 kann in Österreich die Initiative unterstützt werden. Einige EU-Länder haben aufgrund unterschiedlicher Rechtslagen bis November Zeit, Unterschriften zu sammeln.
Erklärung des Anliegens: Die Würde des Embryos muss geschützt und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit bewahrt werden. Aus diesem Grund fordert die Initiative „One of Us“ die EU auf, die Finanzierung aller Aktivitäten, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen oder zum Ziel haben einzustellen. Dabei sind insbesondere die Bereiche Forschungsförderung, Entwicklungszusammenarbeit und öffentliche Gesundheit betroffen. Eine einfache Änderung der EU-Finanzverordnung, in der geregelt ist, nach welchen Kriterien die EU Geld ausgibt, würde dafür ausreichen.
Hintergrund: Am 18.10.2011 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit zwischen dem Stammzellenforscher Oliver Brüstle und der Organisation Greenpeace, dass ab der Befruchtung einer menschlichen Eizelle ein menschlicher Embryo vorliegt. Entwicklungsfähige menschliche Zellen dürfen nicht patentiert werden, um nicht gegen den Schutz der Menschenwürde, der dem Menschen ab dem ersten Moment seiner Entwicklung als Embryo zusteht, zu verstoßen.
Was für Patentämter gilt, soll für die gesamte Politik der EU gelten: Um eine kohärente Politik aller EU-Institutionen zu gewährleisten, ist die Einstellung jeglicher Finanzierung von Aktivitäten, die mit der Zerstörung menschlicher Embryonen einhergehen, logische Konsequenz dieses rechtsverbindlichen Urteils.
Die Entwicklungshilfe der EU finanziert in Teilen politisches Lobbying für eine Legalisierung von Abtreibung sowie die Finanzierung von Abbrüchen durch internationale Nichtregierungsorganisationen. Dies geschieht anscheinend unbeabsichtigt – denn die Förderung von „Sexual Health“ schließt in der Definition der EU diese Bereiche aus. Dennoch fließen Geldern über private Organisationen in solche Aktivitäten.
Worum es nicht geht: Es geht nicht um die Regelungen zur Abtreibung, da diese gänzlich in nationale Kompetenz fallen.
Wie, wann, wo, wer kann für „One of Us“ unterschreiben?
• Alle wahlberechtigten EU-Bürger (in Österreich ab 16, in Deutschland ab 18)
• online (www.oneofus.eu)
• oder auf dem österreichischen Formular (http://www.lebenskonferenz.at/OneOfUs-Initiative.html)
• mit Angabe der Nummer des Reisepasses oder des Personalausweises
• bis 10. Mai 2013 (in einigen Ländern bis November 2013) – die Papierlisten müssen zu diesem Zeitpunkt aber bereits in Wien angekommen sein.
Weitere Fragen können gerne an austria@oneofus.eu gerichtet werden!
(Dr. Gudrun Kugler, Lebenskonferenz)
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